PATFAK Infothek

§301 Reihenfolge von Meldungen

Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können verschiedene Meldungen aus PATFAK heraus erzeugen und an den Leistungsträger übermitteln.


Im Versand der erzeugten Meldungen ist je nach verwendetem Meldeverfahren, dem §301-Format und der Einrichtungsart eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um Fehlerrückmeldungen zu vermeiden.

In den u.a. Grafiken wird die typische Reihenfolge von Meldungen nach §301 Abs. 4 für die stationäre und ganztägig ambulante Reha sowie die ambulante Reha Sucht (ARS) dargestellt. Voraussetzung für die Aufnahme des Sendedialogs in Richtung des Leistungsträgers ist die Zuordnung einer elektronischen Bewilligung.

Je nach Status des Aufenthaltes (Geplanter, Aktueller, Ehemaliger) sind bestimmte Meldungen verwendbar. Im gestrichelten Bereich sind die Meldungen aufgeführt, die während einer minimalen Betreuungszeit verwendet werden (z.B. Aufnahme, 1 Tag Aufenthalt, Entlassung, Schlussrechnung). Unterhalb des gestrichelten Bereichs finden Sie weitere optionale Meldungen, die je nach Voraussetzung und Bedarf verwendet werden können.

xxx 301 Prinzip Reihenfolge Meldungen_o Ueberschrift.bmp

Für den Bereich des elektronischen DTA §301 der ambulanten Reha Sucht (ARS) stellt sich die Reihenfolge der Meldungen wie folgt dar:

xxx 301 ARS - Prinzip Reihenfolge Meldungen_o Ueberschrift.jpg

Eine Auflistung der zu verwendenden Meldungstypen finden Sie im Artikel §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Meldungstypen finden Sie hier §301 Meldungen erzeugen