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Update Informationen PATFAK 6.4

Diese Version erscheint voraussichtlich im Q2 2025

+++ Wichtiger Hinweis +++

Mit dem PATFAK Update 6.4 steht Ihnen weiterhin die Umstellung auf die neuen Verordnungen zur Verfügung, wenn diese noch nicht erfolgt sein sollte. Diese kritische Umstellung erfordert eine besondere Update-Prozedur.

Bei der Installation des Updates wird geprüft, ob die bisherigen Verordnungen in einem Mandanten der Installation genutzt wurden bzw. werden und die Umstellung noch nicht erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Update wie gewohnt durchgeführt.

Wenn die Verordnungen verwendet wurden, haben Sie die Wahl, das Update ohne Umstellung der Verordnungen einzuspielen. Damit erhalten Sie alle Änderungen des Updates PATFAK 6.3 bis auf die neuen Verordnungen. Vor einer Umstellung sind zwingend die Hinweise zur 'Umstellung der Verordnungen mit PATFAK 6.4' zu beachten.

Wenn Sie die Umstellung auf die neuen Verordnungen vornehmen möchten, benötigen Sie ein Sicherheitskennwort. Dieses Kennwort erhalten Sie, nach der 'Bestätigung der nötigen Vorkehrungen zur Umstellung der Verordnungen ab PATFAK 6.2'. Das Update kann mehrfach ausgeführt werden, sodass auch eine nachträgliche Umstellung der Verordnungen möglich ist.

Voraussetzung für die Installation des Updates ist die Programmversion 6.3.0.0 oder neuer.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude mit PATFAK 6.4.


Schauen Sie auch gern im Artikel Seit dem Update 6.4 vorbei, um zusätzliche weiterführende Informationen zu erhalten.


NEUERUNGEN VON PATFAK 6.4

Basisdokumentation

  • In der Kontakterfassung des Land NRW ist nun auch die Kontakt-Art ‘Email’ sichtbar.

  • Die Nummerierung des RPK BAG BaDo wurde angepasst.

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