Elektronischer Datenaustausch - Anforderung Mitteilungsverfahren - Übermittlung der Information 'Eilfall' - Einlesen der Information in die Stammdaten
Status: Die Umsetzung des Wunsches wurde geplant, mit einem der nächsten Updates wird die Änderung zur Verfügung stehen.
Betroffene Produkte: PATFAK
Beschreibung
Wenn mit der elektronischen Bewilligung die Information ‘Einfall’ übermittelt wird, wird diese beim Zuweisen der Meldung bereits in PATFAK in ‘Akte - Stammdaten - Karteikarte Maßnahmen’ in das Feld ‘Eilfall’ eingelesen. Diese Information ‘Eilfall’ kann allerdings auch über die Meldung ‘Anforderung Mitteilungsverfahren’ von der Krankenkasse an die Klinik übermittelt werden. Daher ist es notwendig, diese Information bei der Zuweisung der Meldung ‘Anforderung Mitteilungsverfahren’ ebenfalls in PATFAK einzulesen. Allerdings könnte es zu widersprüchlichen Angaben kommen. Daher sollte die Regel gelten: wenn in dem Feld ‘Eilfall’ bereits ein JA steht, darf es nicht durch ein NEIN überschrieben werden. Wenn in dem Feld ‘Eilfall’ ein NEIN steht darf es durch ein JA überschrieben werden. Auf der Lasche ‘§301-Meldungen’ sollte die Information über Eilfall Ja oder Nein im Meldungsfenster und in der Druckvorschau zu sehen sein.
interner Vorgang: PE-20