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Verordnungen: in einem Mandanten, für den keine klassischen Verordnungsvorlagen freigegeben sind, werden dennoch die Verantwortlichkeiten die in anderen Mandanten in den klassischen Verordnungsvorlagen hinterlegt sind, angezeigt

Status: Die Umsetzung des Wunsches wurde geplant, mit einem der nächsten Updates wird die Änderung zur Verfügung stehen.

Betroffene Produkte: PATFAK


Beschreibung

Bei Verordnungsvorlagen für klassische Verordnungen muss immer eine Verantwortlichkeit zugewiesen werden. Wenn in einer Mandantenversion einzelne Verordnungsvorlagen für klassische Verordnungen nicht für alle Mandanten freigegeben werden, sieht man in den Mandanten, in denen diese Verordnungsvorlage nicht freigegeben wurde, dennoch die Verantwortlichkeit dieser Verordnungsvorlage und kann dann für diese Verantwortlichkeit eine ‘Andere Verordnung’ (also eine Blanko-Verordnung) anlegen. Das führt in Mandantenversionen, in denen mehrere Kliniken in einem PATFAK verwaltet werden, und in denen für die klassischen Verordnungen jeweils separate Verordnungsvorlagen mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten angelegt wurden, für Verwirrung, weil bei der Neuanlage nicht nur die Verantwortlichkeiten der eigenen Klinik angezeigt werden (mit den entsprechenden Vorlagen), sondern auch die Verantwortlichkeiten der anderen Klinik ohne Vorlage. Daher sollte gelten: Wenn Verordnungsvorlagen für klassische Verordnungen für bestimmte Mandanten nicht freigegeben sind, sollten auch nicht die zugehörigen Verantwortlichkeiten bei der Neuanlage einer klassischen Verordnung angezeigt werden, wenn es keine weitere aktive Verordnungsvorlage mit dieser Verantwortlichkeit in dem Mandanten gibt.


interner Vorgang: PE-909