Katamneseverwaltung - Abgeschlossen
Die Katamneseverwaltung bietet grundsätzlich neben dem Ausführen der Katamnese-Aktionen vor allem einen Überblick über den Bearbeitungsstand der Katamnese.
Die Katamneseverwaltung rufen Sie unter 'Kommunikation - Katamnese' auf.
Auf der Lasche 'Abgeschlossen' werden die ehemaligen Aufenthalte aufgeführt, bei denen in der Akte auf der Lasche 'Katamnese' das Feld 'Abschluss' mit einem Datum gefüllt sind. Das Feld 'Abschluss' können Sie nur ausfüllen und die Katamnese speichern, wenn Sie die entsprechenden Pflichtfelder ausgefüllt haben. Sie erhalten eine entsprechende Meldung, wenn die Pflichtfelder nicht ausgefüllt sind.
Darüber hianus werden auch die als 'verstorben' Gekennzeichneten hier angezeigt.
Die Katamnese-Durchführungsarten, 'Per Telefon', 'Schriftlich', 'Per E-Mail', 'Per SMS', werden immer dann rot gekennzeichnet, wenn diese Durchführungsart nicht ausgeführt werden konnte, weil in den Stammdaten des Entlassenen bestimmte Informationen nicht vorliegen:
bei 'Schriftlich': 'Adresse gültig' ist nicht angehakt oder 'Mailsperre' ist angehakt oder die Felder 'Straße', 'PLZ' und 'Ort' sind nicht angegeben
bei 'Per Mail': 'Mailsperre' ist angehakt oder die 'E-Mailadresse' fehlt
bei 'Per SMS': 'Mailsperre' ist angehakt oder 'Mobiltelefon' ist nicht angegeben
bei 'Per Telefon': 'Mailsperre' ist angehakt oder die Felder 'Telefon' und 'Mobiltelefon' sind nicht gefüllt
Sie haben auf dieser Lasche die Möglichkeit, die im PATFAK-Grid angezeigten Informationen der ehemaligen Aufenthalte über den Button 'Nach Excel exportieren' in eine Excel-Tabelle zu übertragen. Eine Aktualisierung der Anzeige ist jederzeit über 'Aktualisieren' möglich.
Durch Klicken auf den Button 'Senden/Empfangen' wechselt PATFAK auf die Lasche 'Historie' und der Sende- und Empfangsprozess startet. Im Protokollfenster rechts wird der Fortschritt (Erfolgs- bzw. Fehlermeldungen) dokumentiert. Da beim Versenden auch Rückläufer abgerufen werden, kann dieser Schritt jederzeit ausgeführt werden, auch wenn keine Nachrichten zum Versenden vorliegen.