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Reha-Therapiestandards - ETM-Auswertung

Die evidenzbasierten Therapiemodule, ETM, können ausgewertet werden, um zu prüfen, ob Sie die Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung erfüllen. Es gibt die Möglichkeit einer aufenthaltsübergreifenden Auswertung sowie einer aufenthaltsspezifischen Auswertung. Die Steuerung, ob die Daten für die Indikation Alkoholabhängigkeit in das ETM 05a oder ETM 05b gezählt werden, erfolgt durch die Eintragung in der Basisdoku im KDS-F im Feld '2.3.7.1 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn'. Damit wird gesteuert, ob der Aufenthalt als 'arbeitslos' oder als 'mit Arbeit' bzw. 'nicht erwerbstätig' gezählt wird. ACHTUNG: Aufenthalte, für die dieses Feld nicht ausgefüllt wurde, werden zu der Gruppe 'mit Arbeit’ gezählt.


Aufenthaltsübergreifende Auswertung:

Die Auswertung der ETMs im Rahmen der Reha-Therapiestandards ist eine feste Auswertung, in der Sie nur begrenzte Selektionsmöglichkeiten haben. Die Datengrundlage für diese Auswertung ist die Seite 1b des E-Berichts.

Die Auswertung der ETMs führen Sie über  'Auswertung - Auswertung - Feste Auswertungen' durch. Wählen Sie auf der Karteikarte 'Basis' die Option 'Reha-Therapiestandards' aus und entscheiden Sie, ob Sie die Auswertung für den Reha-Therapiestandard 'Alkoholabhängigkeit' oder 'Depressive Störungen' durchführen möchten. Geben Sie bei 'Zeitraum vom' den gewünschten Auswertungszeitraum ein. Zudem stehen weitere Selektionsmöglichkeiten, wie z.B. 'Geschlecht' oder 'Leistungsträger' zur Verfügung.

PATFAK prüft die auf der Lasche 'E-Bericht' hinterlegte erste Diagnose, deshalb muss bei der Auswertung nach Alkoholabhängigkeit das Häkchen in der Checkbox ‘Erstdiagnose im Entlassungsbericht ist F10.2’ und bei der Auswertung nach Depressiver Störung 'Erstdiagnose im Entlassungsbericht ist F32, F33 oder F34.1' gesetzt sein. Zusätzlich haben Sie die Wahl, ob Sie die 'Entlassungsart' nach 'alle', 'regulär' oder 'irregulär' auswerten möchten. Die Behandlungsdauer ist bei 'Dauer berücksichtigen von' standardmäßig bei der Alkoholauswertung auf '78 bis 142 Tage' und bei der Auswertung der Depressiven Störung auf '21 bis 63 Tage' eingestellt.

Über den Button 'Ausführen' starten Sie die Auswertung. Es öffnet sich das 'Auswertungsergebnis'-Fenster. Entscheiden Sie nun, ob Sie das Dokument mit dem Button 'Vorschau' anschauen, mit dem Button 'Druck' ausdrucken oder mit dem Button 'Export' exportieren möchten. Hinweis: Die Auswertung greift auf alle beendeten Aufenthalte im gewünschten Zeitraum zu, deshalb ist es notwendig, dass in jeder Akte eines Ehemaligen die Karteikarte 'Blatt 1b' auf der Lasche 'E-Bericht' mit Leistungen gefüllt sein.

Die angezeigte Tabelle lesen Sie wie folgt: Die einzelnen ETMs (ETM01 - ETM13) werden zeilenweise angezeigt. Welche KTLs in den einzelnen ETMs gezählt werden, können Sie in den 'Reha-Therapiestandards Alkoholabhängigkeit' oder 'Reha-Therapiestandards Depressive Störungen' der Deutschen Rentenversicherung nachlesen. Aufenthalte, die mindestens 100% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'grünen Spalte' gezählt. Aufenthalte, die mehr als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'gelben Spalte' gezählt. Aufenthalte, die weniger als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'roten Spalte' gezählt. Aufenthalte, die keine Leistungen in diesem ETM erhalten haben, werden in der 'grauen Spalte' gezählt. Für die Erfüllung des Reha-Therapiestandards sind die Prozentzahlen der 'grünen Spalte' mit den Prozentzahlen in der Spalte 'Soll - Anteil' zu vergleichen. Die Prozentzahlen der 'grünen Spalte' sollten mindestens gleich, besser etwas höher ausfallen als in der Spalte  'Soll - Anteil'. In der Spalte 'QP abs.’ (Qualitätspunkte absolut) werden die Qualitätspunkte ausgewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung verwendet in ihrer Auswertung zur Therapeutischen Versorgung (KTL) ein 100-Punkte-System. Die KTL-Bewertungszahlen werden in indikationsspezifische Zielkorridore unterteilt. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie im Artikel KTL-DRV - Zielkorridore. Die Qualitätspunkte berechnen sich wie folgt: ((Fälle aus der Spalte grün * 100) + (Fälle aus der Spalte gelb * 50)) / (Gesamtzahl der Fälle in der Stichprobe * Spalte Anteil).

Das ETM05a und ETM05b wird rechnerisch als ein Qualitätspunkt betrachtet, sodass die Summe aus beiden Qualitätspunkten max. 100 ergeben kann. Die anteiligen Qualitätspunkte dieser beiden ETMs können Sie aus der Spalte ‘QP anteil.' ablesen.

Auswertung pro Aufenthalt:

Grundsätzlich werden die 'evidenzbasierten Therapiemodule' (ETM) aufenthaltsübergreifend im Rahmen der Reha-Therapiestandards betrachtet. Wie Sie dennoch die Zahlen pro Aufenthalt im Blick behalten, erfahren Sie im Artikel Leistungen.

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