Die evidenzbasierten Therapiemodule, ETM, können ausgewertet werden, um zu prüfen, ob Sie die Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung erfüllen. Es gibt die Möglichkeit einer aufenthaltsübergreifenden Auswertung sowie einer aufenthaltsspezifischen Auswertung.
Für KTL 2015 gilt:
Die Steuerung, ob die Daten für die Indikation Alkoholabhängigkeit in das ETM 05a oder ETM 05b gezählt werden, erfolgt durch die Eintragung in der Basisdoku im KDS-F im Feld '2.3.7.1 Erwerbssituation am Tag vor Betreuungsbeginn'. Damit wird gesteuert, ob der Aufenthalt als 'arbeitslos' oder als 'mit Arbeit' bzw. 'nicht erwerbstätig' gezählt wird.
ACHTUNG: Aufenthalte, für die dieses Feld nicht ausgefüllt wurde, werden zu der Gruppe 'mit Arbeit’ gezählt.
Aufenthaltsübergreifende Auswertung:
Die Auswertung der Evidenzbasierten Therapiemodule (ETM) im Rahmen der Reha-Therapiestandards ist eine feste Auswertung, in der Sie nur begrenzte Selektionsmöglichkeiten haben. Die Datengrundlage für diese Auswertung ist die Seite 1b des E-Berichts in der Version KTL 2015. In der Version 'KTL 2025' können Sie als Datenquelle auch den Terminkalender verwenden.
Die Auswertung der ETM führen Sie über ‘Auswertung - Auswertung - Feste Auswertungen' durch. Wählen Sie auf der Karteikarte 'Basis' die Option 'RTS xx' aus und entscheiden Sie, für welchen Reha-Therapiestandard Sie die Auswertung durchführen möchten. Geben Sie bei 'Zeitraum vom' den gewünschten Auswertungszeitraum ein. Zudem stehen weitere Selektionsmöglichkeiten, wie z.B. 'Geschlecht' oder 'Leistungsträger' zur Verfügung. Zudem können Sie über die Selektion 'Aufenthalt’ auch einen einzelnen Aufenthalt auswählen.
Standardmäßig ist der Bereich ‘ETM-Auswertung ergänzende Selektion’ schon gemäß des gewählten Reha-Therapiestandards vorbelegt. Sie können die Selektion händisch anpassen.
Über den Button 'Ausführen' starten Sie die Auswertung. Es öffnet sich das 'Auswertungsergebnis'-Fenster. Entscheiden Sie nun, ob Sie das Dokument mit dem Button 'Vorschau' anschauen, mit dem Button 'Druck' ausdrucken oder mit dem Button 'Export' exportieren möchten.
Die angezeigte Tabelle lesen Sie wie folgt:
Die einzelnen ETM je gewähltem Reha-Therapiestandard werden zeilenweise angezeigt.
Welche KTL in den einzelnen ETM gezählt werden, können Sie in den RTS-Broschüren der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.
Aufenthalte, die mindestens 100% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'grünen Spalte' gezählt.
Aufenthalte, die mehr als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'gelben Spalte' gezählt.
Aufenthalte, die weniger als 67% der, für das jeweilige ETM notwendigen, Anforderungen als Leistungen erhalten haben, werden in der 'roten Spalte' gezählt.
Aufenthalte, die keine Leistungen in diesem ETM erhalten haben, werden in der 'grauen Spalte' gezählt.
Für die Erfüllung des Reha-Therapiestandards sind die Prozentzahlen der 'grünen Spalte' mit den Prozentzahlen in der Spalte 'Soll - Anteil' zu vergleichen. Die Prozentzahlen der 'grünen Spalte' sollten mindestens gleich, besser etwas höher ausfallen als in der Spalte 'Soll - Anteil'.
Auswertung pro Aufenthalt:
Grundsätzlich werden die 'evidenzbasierten Therapiemodule' (ETM) aufenthaltsübergreifend im Rahmen der Reha-Therapiestandards betrachtet. Wie Sie dennoch die Zahlen pro Aufenthalt im Blick behalten, erfahren Sie im Artikel Leistungen.