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Katamnese

Frühestens 1 Jahr nach Behandlungsende findet eine Nachbefragung des ehemaligen Aufenthaltes statt. Die Katamnese stellt eine aussagekräftige Möglichkeit dar, den nachhaltigen Erfolg der Behandlung bzw. Betreuung zu erfassen und weiterführend zu bewerten.


Im PATFAK können Katamnesen aus 2 verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens erhoben werden: der Suchtkrankenhilfe und der RPK. 
In beiden Katamnesen werden Informationen zur aktuellen Lebenssituation, zum Verlauf und zu Hilfestellungen während der Zeit nach der Behandlung, aber auch zur Integration ins Arbeitsleben und Lebenszufriedenheit im psychischen und sozialen Bereich unter Berücksichtigung der subjektiven Besonderheiten erfasst.  

Die Katamnese in PATFAK ermöglicht die Befragung und Erfassung auf verschiedenen medialen Wegen: telefonisch, schriftlich bzw. online (per SMS, per Email). Vor der Befragung ist eine Konfiguration entsprechender Aktionen notwendig, siehe hierzu Katamnese - Konfiguration der Aktionen.

Bei der Durchführung der Aktionen in der Katamneseverwaltung ist je nach Konfiguration eine differenzierte Auswahl nach Art der Aussendung bzw. Anzahl der Ehemaligen möglich. Ebenso kann jederzeit anhand der einzelnen Prozess-Stufen (‘Fällig', ‘Nicht Fällig', ‘Offen', ‘Beantwortet', 'Abgeschlossen’, 'Verweigert’ und 'Historie’) der aktuelle Bearbeitungsstand ermittelt werden.

Die Ergebnisse der schriftlichen und telefonischen Befragung müssen manuell in die jeweilige Akte übertragen werden. Die über den Online-Weg übermittelten Antworten werden automatisch dem jeweiligen Ehemaligen zugeordnet und in dessen Akte in die Lasche 'Katamnese’ eingetragen.
Anschließend prüft die Einrichtung die Daten, bewertet diese im Protokoll und schließt die Katamnese ab.