Verordnungen neu anlegen
In der Medizinakte können Sie unter ‘Akte - Medizin - Verordnungen’ 4 Arten von Verordnungen neu anlegen.
Neue Verordnungen legen Sie über den Button ‘Neu anlegen’ an. In der 1. Ebene legen Sie fest, welche 'Verordnungsart' Sie anlegen wollen: eine klassische ‘Verordnung’, eine ‘Medikation’, ein ‘Konsil’ oder ein ‘Labor’.
Je nach gewählter Verordnungsart variieren die nun folgenden Ebenen.
klassische ‘Verordnung’:
Bei der Neuanlage einer Verordnung wählen Sie auf der 2. Ebene zunächst die ‘Verantwortlichkeit’. Diese wurde in der Konfiguration der Verordnungsvorlagen entsprechend hinterlegt. Eine Verordnungsvorlage, für die eine ‘Verantwortlichkeit’ hinterlegt wurde, ist zwingende Voraussetzung zur Neuanlage von klassischen ‘Verordnungen’.
Auf der 3. Ebene stehen Ihnen jeweils die ‘Gruppierungen’ zur Verfügung, die die einzelnen Leistungen etwas übersichtlicher zu einzelnen Bereichen, z.B. Fußbädern, Vitalwertmessungen, Verbandswechseln, zusammenfassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine ‘Andere Verordnung’ anzulegen. Diese enthält keinerlei Vorgaben, sondern stellt alle vorhandenen Optionen für eine klassische ‘Verordnung’ bereit.
Auf der 4. Ebene wählen Sie die gewünschte ‘Leistung’ aus.
Medikation:
Auf der 2. Ebene stehen Ihnen bei Medikationen jeweils die ‘Gruppierungen’ zur Verfügung, die die einzelnen Leistungen etwas übersichtlicher zu einzelnen Bereichen, z.B. Wirkstoffgruppen, zusammenfassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine ‘Andere Medikation’ anzulegen. Diese enthält keinerlei Vorgaben, sondern stellt alle vorhandenen Optionen für eine ‘Medikation’ bereit.
Auf der 3. Ebene wählen Sie die gewünschte ‘Leistung’ aus.
Konsil:
Auf der 2. Ebene stehen Ihnen bei Konsilen jeweils die ‘Gruppierungen’ zur Verfügung, die die einzelnen Leistungen etwas übersichtlicher zu einzelnen Bereichen, z.B. medizinischen Fachrichtungen, zusammenfassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein ‘Anderes Konsil’ anzulegen. Dieses enthält keinerlei Vorgaben, sondern stellt alle vorhandenen Optionen für ein ‘Konsil’ bereit.
Auf der 3. Ebene wählen Sie die gewünschte ‘Leistung’ aus.
Labor:
Bei der Neuanlage eines Labor wählen Sie auf der 2. Ebene zunächst den ‘Laborpartner’.
Auf der 3. Ebene wählen Sie das ‘Laborprofil’ aus. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein ‘Anderes Labor’ anzulegen. Dieses enthält keinerlei ausgewählte ‘Laborwerte’. Diese sind händisch zu aktivieren.
Weiterführende Informationen zur Konfiguration von Verordnungsvorlagen und Laborprofilen und Laborpartnern finden Sie in den Artikeln Verordnungsvorlagen, Laborprofile und Laborpartner.
Darüber hinaus steht Ihnen bei der Neuanlage von Verordnungen, wenn bereits Verordnungen angelegt sind, beim Klick auf den Button ‘Neu anlegen’ unter der Auswahl der Verordnungsarten das Kopieren der markierten Verordnung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Option erhalten Sie die Abfrage, ob die markierte Verordnung sofort abgesetzt werden soll. Diese kann bestätigt oder verneint werden. Die kopierte Verordnung öffnet sich mit genau den Einstellungen, die in der Ursprungsverordnung gesetzt waren. Nun können Sie alles, bis auf die ‘Gruppierung’ anpassen.
Bei der Neuanlage von klassischen ‘Verordnungen', Medikationen’ und ‘Konsilen’ mittels einer Verordnungsvorlage sind je nach Verordnungsart nur eine Reihe von Feldern eingeblendet und bearbeitbar. Ausgegraute Felder können nicht bearbeitet werden.
Welche Felder angezeigt werden, wurde in den Verordnungsvorlagen für jede Leistung definiert. Hinweise zur Konfiguration finden Sie im Artikel Verordnungsvorlagen.
Im unteren Teil des Fensters steht Ihnen das ‘Intervall-Feedback’ zur Verfügung. Je nach gewählter ‘Anzahl’ werden Ihnen hier die ‘Einzel-Verordnungen' angezeigt. Die ‘Einzel-Verordnungen’ stehen für Aktionen, die durchzuführen sind, d.h. man sieht, was zu tun ist.
Sie haben zudem die Möglichkeit, auf die ‘Rote Liste’ zuzugreifen. Nutzen Sie hierzu den Button ‘Rote Liste’. Die in der ‘Leistung’ eingetragene Bezeichnung wird bei Verwendung der ‘Roten Liste’ direkt an den Browser übergeben.