Eine ‘Anfrage nach Belegungsmöglichkeit’ ist weitgehend anonymisiert und daher erscheint es im weiteren Bearbeitungsprozess schwierig, dem Geplanten eine darauf eventuell eintreffende ‘Bewilligung’ zuordnen zu können. Dies ist in PATFAK jedoch gewährleistet.
Wird eine Anfrage durch die Einrichtung beantwortet, dann überträgt PATFAK in dieser Antwort automatisch die ‘Nummer’ des Geplanten. Dieselbe ‘Nummer’ übermittelt der Leistungsträger dann bei einer ‘Bewilligung’ als ‘Klinikinternes Kennzeichen’ an die Einrichtung zurück. Dadurch wird eine Zuordnung in PATFAK ermöglicht.
Liegt eine ‘Bewilligung’ im §301-Posteingang in PATFAK ('Kommunikation - §301 Meldungen'), gehen Sie wie folgt vor:
Markieren Sie die betreffende Meldung mit der Maus. Klicken Sie anschließend auf ‘Zuordnen’.
Es wird nun automatisch geprüft, ob das mit der ‘Bewilligung’ übermittelte ‘Klinikinterne Kennzeichen’ mit der ‘Nummer’ einer in PATFAK vorhandenen Akte übereinstimmt. Wenn ja, wird Ihnen die entsprechende Akte angezeigt und die Zuordnung der Bewilligung angeboten.
Achten Sie bei der Zuordnung darauf, ob sich ein Fenster ‘Datenübernahme’ öffnet. In diesem Fall prüfen Sie, welche Abweichungen zwischen den Inhalten aus der Bewilligung zu denen in PATFAK bestehen. Wählen Sie die zu übernehmenden Daten aus (Setzen des Häkchens vor der entsprechenden Zeile) und bestätigen die Übernahme mit 'OK'.