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FAQ - Wie erkenne ich im elektronischen Datenaustausch nach §301 in der 'Antwort zum Verlängerungsantrag', ob der Leistungsträger zugestimmt hat?

Sie haben vom Leistungsträger im elektronischen Datenaustausch nach §301 eine ‘Antwort' auf einen ‘Verlängerungsantrag’ des Aufenthaltes erhalten. Diese liegt nun in Ihrem §301-Posteingang unter ‘Kommunikation - §301 Meldungen - Neu’.

Markieren Sie die betreffende Meldung mit der Maus. Klicken Sie anschließend auf ‘Druckvorschau’ oder betrachten Sie über die ‘Meldungsvorschau’ (unterhalb des GRID) den Inhalt. Scrollen Sie in der Vorschau nach unten, bis Sie das ‘Zustimmungskennzeichen’ gefunden haben.

Dieses Zustimmungskennzeichen kann folgende Werte annehmen: ‘Zugestimmt, wie beantragt’, ‘Teilweise zugestimmt’ oder ‘Abgelehnt’.
Bei ‘Teilweise zugestimmt’ finden Sie die abweichenden Angaben zur Anzahl der genehmigten Verlängerungstage bzw. des Datums des Verlängerungsendes oberhalb des Zustimmungskennzeichens.

Achten Sie bei der Zuordnung der Antwortmeldung mit dem Zustimmungskennzeichen ‘abgelehnt' oder ‘teilweise zugestimmt’ darauf, ob sich zunächst das Fenster 'Datenübernahme’ öffnet.
In diesem Fall prüfen Sie vor dem Bestätigen, ob die Datumsangaben in der Meldung im Feld 'Ende Kostenzusage NEU' bezüglich der Angaben in ‘Akte - Stammdaten - Maßnahme’ plausibel sind.

Prüfen Sie gegebenenfalls auch nach dem Zuordnen der Meldung die Datumsfelder in ‘Akte - Stammdaten - Maßnahme’ auf Plausibilität.