FAQ - Allergien und Medikamentenunverträglich bei der Neuanlage einer Verordnung anzeigen
Verordnungen legen Sie unter ‘Akte - Medizin - Verordnungen’ an.

Um Allergien und Medikamentenunverträglichkeiten bei der Neuanlage eines ‘Konsils’, einer ‘Medikation’ bzw. einer klassischen ‘Verordnung’ angezeigt zu bekommen, müssen diese Informationen an anderer Stelle bereits erfasst worden sein.
Wenn für die Lasche ‘Medizindoku’ der Katalog ‘Berichtswesen - Aufnahmebefund’ aktiviert ist ('Administration - Mandanten Einstellungen - Dokumentationen') und die Felder ‘A.07-12.1 Erläuterung Allergien’ und/oder ‘A.07-13.1 Erläuterung Medikamentenunverträglichkeit’ ausgefüllt sind, wird bei der Neuanlage eines ‘Konsils’, einer ‘Medikation’ bzw. einer klassischen ‘Verordnung’ der Inhalt aus diesen Feldern angezeigt.
Ist nur eines der Felder gefüllt, wird nur dieses angezeigt.
