PATFAK Infothek

FAQ - Umsetzung der E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD ) in PATFAK

Folgende Informationen liegen uns zu diesem Thema aktuell vor: Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation, Krankenhäuser, Gesundheitswesen betrifft dies nicht, da für diese bereits über das SGB V die elektronische Abwicklung der Behandlungen von Klient*innen inklusive der Abrechnung geregelt ist (Datenübermittlung nach SGBV §301/§302&§295 u.a.) - diese Einrichtungen müssen also keine eRechnungen an die Leistungsträger abgeben.

Sollten Sie entsprechende Aufforderungen erhalten, prüfen Sie zunächst, ob eine Verpflichtung für Ihre Einrichtung zutrifft.

https://www.dsrv.info/de/Inhalt/30_Service/05_eRechnung/01_FAQ/index_FAQ.html

https://www.verband-e-rechnung.org/neuer-leitfaden-die-elektronische-rechnung-in-der-oeffentlichen-verwaltung/

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/e-rechnung-faq

https://www.dsrv.info/de/Navigation/30_Service/05_eRechnung/eRechnung_node.html

Sollte die Aufforderung zur E-Rechnung für Ihre Einrichtung und die Rechnungserstellung mit PATFAK zutreffend sein. melden Sie dies bitte über das Serviceportal.