In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:
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Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ('Adressen - Leistungsträger - Leistungsträger bearbeiten - Elektronischer Datenaustausch')?
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Prüfen Sie im entsprechenden Leistungsträger ('Adressen - Leistungsträger) auf der Karteikarte ‘Elektronischer Datenaustausch’ ob dieser aktiviert ist.
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Wenn nein, konfigurieren Sie den Leistungsträger entsprechend. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
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Ist in den Mandanteneinstellungen unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln' der Schieberegler 'Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden' aktiviert?
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Wählen Sie zuerst das entsprechende ‘§301 Format’.
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Danach prüfen Sie den Schieberegler. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
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Ist der Schieberegler aktiv, gilt folgende Regel: Solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird.
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Um in diesem Falle eine Aufnahmemeldung versenden zu können, ist es also erforderlich, dass der Akte zuvor eine elektronische Bewilligung zugeordnet werden muss. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-meldungen-einlesen-zuordnen-zuordnung-zuruckne.
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