FAQ - es kann keine §301-Aufnahmemeldung erzeugt werden, denn die Meldung ist ausgegraut

In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:
Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ('Adressen - Leistungsträger - Leistungsträger bearbeiten - Elektronischer Datenaustausch')?
Prüfen Sie im entsprechenden Leistungsträger ('Adressen - Leistungsträger) auf der Karteikarte ‘Elektronischer Datenaustausch’ ob dieser aktiviert ist.
Wenn nein, konfigurieren Sie den Leistungsträger entsprechend. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
Ist in den Mandanteneinstellungen unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln' der Schieberegler 'Aufnahmemeldung nur nach Bewilligung versenden' aktiviert?
Wählen Sie zuerst das entsprechende ‘§301 Format’.
Danach prüfen Sie den Schieberegler. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
Ist der Schieberegler aktiv, gilt folgende Regel: Solange einem Aufenthalt keine elektronische Bewilligung in ‘Akte - §301-Meldungen’ zugeordnet ist, kann keine Aufnahmemeldung erzeugt werden, da diese ausgegraut dargestellt wird.
Um in diesem Falle eine Aufnahmemeldung versenden zu können, ist es also erforderlich, dass der Akte zuvor eine elektronische Bewilligung zugeordnet werden muss. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-meldungen-einlesen-zuordnen-zuordnung-zuruckne.