FAQ - eine Krankenkasse teilt einen IT-Dienstleister Wechsel für den §301 Datenaustausch mit
Sie haben von einer Krankenkasse die Nachricht erhalten, dass diese den IT-Dienstleister für den §301 Datenaustausch zu einem bestimmten Datum wechselt. In dem Schreiben stehen verschiedene Institutionskennzeichen (IK) für IK-Datenversendung, IK-Datenannahme oder die Entschlüsselungs-IK, mit dem Hinweis dies zu beachten.
Was ist zu tun?
In PATFAK muss nichts geändert werden. Keines der genannten Institutionskennzeichen (IK) ist in PATFAK zu hinterlegen, dort tragen Sie nur das Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse selbst ein und nicht die der Dienstleister.
Die Institutionskennzeichen (IK) der Dienstleister werden für Sie, automatisch durch Redline Data, aktualisiert. Wenn Sie einen eigenen Kommunikationsserver betreiben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.
Tipp
Meist steht das unveränderte Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse im Briefkopf des Schreibens. Prüfen Sie, ob dieses Institutionskennzeichen (IK) in PATFAK korrekt hinterlegt war und ist.