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FAQ - §301 Datenübermittlung in der ambulanten Reha Sucht (ARS)

Laut Leistungsträgern ist eine ‘Produktivsetzung’ des elektronischen Datenaustauschs nach §301 Abs. 4 SGB V für Einrichtungen der ambulanten Reha Sucht (ARS) ab dem 1.1.2027 erforderlich. Nachdem die Aussetzung des Verfahrens zum 30.06.2026 endete.

Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuelle Informationen zu dem Thema:


Allgemeine Informationen zum Datenaustausch nach §301 in PATFAK finden Sie unter §301 elektronischer Datenaustausch.
Informationen der Leistungsträger finden Sie hier:


Wenn Sie an einer Nutzung interessiert sind, stellen Sie uns gerne eine https://service.portal.redline-data.de/servicedesk/customer/portal/19/group/69/create/1985.