FAQ - es kann keine Rechnung für §301 erzeugt/gesendet werden, denn das §301-Druckersymbol ist ausgegraut

In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:
Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ?
Prüfen Sie dies beim entsprechenden Leistungsträger ('Adressen - Leistungsträger) auf der Karteikarte ‘Elektronischer Datenaustausch’. Wenn nein, konfigurieren Sie den Leistungsträger entsprechend.
Hinweise zur Konfiguration finden Sie im Artikel §301 Konfiguration der Leistungsträger.
Ist in den Mandanteneinstellungen einer der unten abgebildeten Schieberegler aktiviert?
Prüfen Sie dies unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln'
Wählen Sie hierzu das entsprechende ‘§301 Format’ aus. Hinweise zu den §301-Formaten hierzu finden Sie im Artikel §301 Konfiguration der Leistungsträger.
Danach prüfen Sie den/die rot markierten Schieberegler.


Wenn der Schieberegler ‘Zwischenrechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden’ aktiv ist, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Aufnahmemeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Zwischenrechnung' erzeugt/versendet werden. Es ist es also erforderlich, dass zuvor eine Aufnahmemeldung versendet wird.
Wenn der Schieberegler ‘Schlussrechnung nur nach Entlassmeldung versenden’ aktiv ist, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Entlassmeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Schlussrechnung' erzeugt/versendet werden. Es ist also erforderlich, dass zuvor eine Entlassmeldung versendet wird.
Hinweis: In Verbindung mit der Auswahl weiterer Regeln können noch zusätzliche Bedingungen erforderlich sein.