In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:
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Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ?
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Prüfen Sie dies beim entsprechenden Leistungsträger ('Adressen - Leistungsträger) auf der Karteikarte ‘Elektronischer Datenaustausch’. Wenn nein, konfigurieren Sie den Leistungsträger entsprechend.
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Hinweise zur Konfiguration finden Sie im Artikel §301 Konfiguration der Leistungsträger.
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Ist in den Mandanteneinstellungen einer der unten abgebildeten Schieberegler aktiviert?
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Prüfen Sie dies unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln'
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Wählen Sie hierzu das entsprechende ‘§301 Format’ aus. Hinweise zu den §301-Formaten hierzu finden Sie im Artikel §301 Konfiguration der Leistungsträger.
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Danach prüfen Sie den/die rot markierten Schieberegler.
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Wenn der Schieberegler ‘Zwischenrechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden’ aktiv ist, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Aufnahmemeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Zwischenrechnung' erzeugt/versendet werden. Es ist es also erforderlich, dass zuvor eine Aufnahmemeldung versendet wird.
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Wenn der Schieberegler ‘Schlussrechnung nur nach Entlassmeldung versenden’ aktiv ist, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Entlassmeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Schlussrechnung' erzeugt/versendet werden. Es ist also erforderlich, dass zuvor eine Entlassmeldung versendet wird.
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Hinweis: In Verbindung mit der Auswahl weiterer Regeln können noch zusätzliche Bedingungen erforderlich sein.
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