FAQ - es kann keine Rechnung für §301 erzeugt/gesendet werden, denn das §301-Druckersymbol ist ausgegraut

In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:
Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ('Adressen - Leistungsträger - Leistungsträger bearbeiten - Elektronischer Datenaustausch')?
Prüfen Sie im entsprechenden Leistungsträger ('Adressen - Leistungsträger) auf der Karteikarte ‘Elektronischer Datenaustausch’ ob dieser aktiviert ist.
Wenn nein, konfigurieren Sie den Leistungsträger entsprechend. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
Ist in den Mandanteneinstellungen unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln' der Schieberegler 'Rechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden' aktiviert?
Wählen Sie zuerst das entsprechende ‘§301 Format’.
Danach prüfen Sie den Schieberegler. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.
Ist der Schieberegler aktiv, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Aufnahmemeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Rechnung' erzeugt/versendet werden.
Um in diesem Falle eine Rechnung per §301 versenden zu können, ist es also erforderlich, dass zuvor aus der Akte eine Aufnahmemeldung versendet wird. Hinweis: In Verbindung mit der Auswahl weiterer Regeln können noch zusätzliche Bedingungen erforderlich sein.