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FAQ - es kann keine Rechnung für §301 erzeugt/gesendet werden, denn das §301-Druckersymbol ist ausgegraut

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In diesem Fall prüfen Sie bitte folgende Einstellungen:

  • Ist der Leistungsträger, der dem Aufenthalt zugeordnet ist, für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ('Adressen - Leistungsträger - Leistungsträger bearbeiten - Elektronischer Datenaustausch')?

  • Ist in den Mandanteneinstellungen unter ‘Administration - Mandanten Einstellungen - §301’ auf der Karteikarte '§301 Regeln' der Schieberegler 'Rechnung nur nach Aufnahmemeldung versenden' aktiviert?

    • Wählen Sie zuerst das entsprechende ‘§301 Format’.

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    • Danach prüfen Sie den Schieberegler. Hinweise hierzu finden Sie im Artikel https://redline-data.scrollhelp.site/infothek/301-konfiguration-der-leistungstrager.

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    • Ist der Schieberegler aktiv, gilt folgende Regel: Solange zu einem Aufenthalt keine elektronische Aufnahmemeldung aus ‘Akte - §301-Meldungen’ versendet wurde, kann keine elektronische Meldung 'Rechnung' erzeugt/versendet werden.

    • Um in diesem Falle eine Rechnung per §301 versenden zu können, ist es also erforderlich, dass zuvor aus der Akte eine Aufnahmemeldung versendet wird. Hinweis: In Verbindung mit der Auswahl weiterer Regeln können noch zusätzliche Bedingungen erforderlich sein.

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