PATFAK Infothek

FAQ - Welche Programmteile sind für die Datenübermittlung nach §301 in der ambulanten Reha Sucht (ARS) erforderlich.

Neben der Datenübermittlung selbst müssen die entsprechenden Informationen im Programm vorhanden sind, dafür ist es erforderlich, dass folgende Programmteile in PATFAK bzw. PATFAK ambu verwendet werden.

  • Stammdaten - Da bei jedem Meldungsaustausch Informationen aus den Stammdaten übermittelt und geprüft werden, ist eine entsprechende Nutzung der Stammdaten obligatorisch.

  • geplante Aufenthalte - Um digital erhaltende Bewilligungen verarbeiten zu können, müssen neben den aktuellen und ehemaligen Aufenthalten auch geplante Fälle in PATFAK / PATFAK ambu geführt werden.

  • Kalender - Da die einzelnen Termine bewilligt und mit einem individuellen Entgeltschlüssel abgerechnet werden, muss der Terminkalender mindestens für alle Termine der ambulante Reha verwendet werden.

  • Abrechnung - Um Rechnungen digital übermitteln zu können, müssen diese direkt in PATFAK selbst erzeugt werden.

  • E-Bericht - Der Formularteil (die Deckblätter) des E-Berichts muss auf der Lasche ‘E-Bericht’ ausgefüllt werden und der Freitext, d.h. die Seite 2ff, muss in Word ausgegeben werden, damit der Text für den elektronischen Datenaustausch umgewandelt werden kann. Wenn Sie das Berichtswesen benutzen, erfolgt die finale Ausgabe des E-Berichts ebenfalls in Word und ist damit für den elektronischen Datenaustausch geeignet.