Ja, die wird es geben. Allerdings muss die Nachbefragung immer zum verwendeten Kerndatensatz passen. Da erst ab dem Jahr 2027 in dem Format der KDS 4.0 erhoben wird, ändert sich der Fragebogen erst bei der Katamnese für Aufenthalte, die im Jahr 2027 entlassen wurden. Diese Befragung beginnt 2028.