§301 Automatisieren von Aufnahme- und Entlassmitteilungen
Im elektronischen Datenaustausch nach §301 mit den Leistungsträgern ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Aufnahme- und Entlassmitteilungen automatisiert zu erzeugen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Ihre PATFAK-Konfigurationsdatei muss entsprechend angepasst sein (hierzu kontaktieren Sie bitte den Support von Redline Data).
Der Leistungsträger, der diesem Aufenthalt zugeordnet ist, muss für den elektronischen Datenaustausch aktiviert sein. Damit wird bei der Speicherung der Neuanlage eines 'Aktuellen' eine Aufnahmemitteilung bzw. bei der Ausführung der 'Entlassung' eine Entlassmitteilung automatisch in PATFAK erzeugt.
Hinweis:
Wird eine Aufnahme oder eine Entlassung versehentlich durchgeführt, so wird die entsprechende Meldung trotzdem erzeugt und muss dann mit einer weiteren §301-Meldung storniert werden. Liegt zu einer Neuanlage eines Aktuellen noch keine elektronische Bewilligung des Leitungsträgers vor, so wird trotzdem eine automatische Aufnahmemitteilung erzeugt. Dies kann dann bei der Prüfung der Meldung durch die Software CommunicationServer oder bei der Prüfung der Meldung durch den Leistungsträger eventuell zu einer Fehlermeldung führen. Daher empfehlen wir das automatische Erzeugen der Meldungen erst aktivieren zu lassen, wenn die elektronischen Bewilligungen lückenlos vorliegen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen erzeugen und §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.