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SSH Tunnel

Der bereits im Jahr 1992 eingeführte elektronische Datenaustausch nach § 301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form. In der sogenannten 'Datenübermittlungs - Rahmenvereinbarung' verständigte man sich auf ein einheitliches, für Leistungsträger (Rentenversicherungen und Krankenkassen) und Leistungserbringer gleichermaßen verbindliches Verfahren der Datenübermittlung.
Zur Übermittlung der Meldungen zum CommunicationServer ist ein sicherer SSH Tunnel erforderlich.


Für die Übermittlung der Dateien für den elektronischen Datenaustausch nach §301 mittels des Redline Data Host-Systems sind folgende technische Voraussetzung zu schaffen:

  • von dem Arbeitsplatz müssen ausgehend folgende Ports geöffnet werden: TCP 22 (ssh)

  • PATFAK kommuniziert mit folgenden Adressen: IP 217.7.175.82

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