§301 Löschung zurücknehmen
Im elektronischen Datenaustausch nach §301 können gelöschte Meldungen im Posteingang ('Kommunikation - §301 Meldungen') wieder reaktiviert und die Löschung damit zurückgenommen werden.
Werden unter 'Kommunikation - §301 Meldungen - Neu' eingegangene Meldungen gelöscht, so kann die Löschung bei Bedarf auch wieder zurückgenommen werden.
Auf der Lasche 'Gelöscht' markieren Sie die betreffende Meldung und klicken auf den Button 'Löschung zurücknehmen'. Die wieder hergestellte Meldung steht dann auf der Lasche 'Neu' wieder zur Verfügung.