§301 Versand und Eingang der Meldungen prüfen
Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Sie können anhand der Protokolle die versendeten und empfangen Meldungen prüfen.
Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 elektronischer Datenaustausch, §301 Meldungen erzeugen, §301 Rechnungen erzeugen und §301 Meldungen empfangen und senden.
Unter 'Kommunikation - §301 Protokolle' können Sie eine Liste der versendeten bzw. empfangenen Meldungen generieren. Wählen Sie hierzu die Art des Protokolls und den gewünschten Zeitraum aus. Bei Bedarf können Sie die Suche auch zusätzlich auf einen bestimmten Leistungsträger eingrenzen. Das Protokoll wird nach einem Klick auf den Button 'Vorschau' angezeigt. Möchten Sie das Ergebnis ausdrucken, so ist dies sowohl über 'Drucken' im Fenster der Protokollausgabe, als auch im Vorschaufenster möglich.