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§301 Rückforderung der Zuzahlung

Die §301 Meldung 'Rückforderung einer Zuzahlung' verwendet man, wenn bereits eine Zuzahlung bei einer Rechnung an den Leistungsträger in Abzug gebracht wurde, der betroffene Aufenthalt diese aber nicht geleistet hat.


Um eine Rückforderung der Zuzahlung in PATFAK abzubilden, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Abrechnungsposten manuell in der Fakturierung/Rechnungsdruck anlegen

Öffnen Sie die Abrechnung unter ‘Abrechnung - Fakturierung/Rechnungsdruck - Einzelbeträge'. Über den Button ‘Abrechnungsposten anlegen' erfassen Sie mit dem entsprechenden Abrechnungsschlüssel die Zuzahlung (Eigenanteil). Wählen Sie im nachfolgendem Fenster im Feld 'Für Patient' über das Fragezeichen den gewünschten Aufenthalt aus. Im Feld 'Abr.Art' tragen Sie die Abrechnungsart (Abrechnungsschlüssel) ein. Legen Sie zudem den Zeitraum, den Leistungsträger, den Betrag und die Anzahl fest. Im Anschluss wechseln Sie auf die Karteikarte 'Rechnungen' und erstellen über den Button 'Rechnung/Rechnungen erstellen' die Rechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungsart der Rechnung angepasst werden muss. Dazu wechseln Sie in die Einzelansicht der Rechnung und stellen nach dem Bearbeiten die 'Rechnungsart' auf 'Rückforderung von Eigenanteilen'.

2. Abrechnungsposten über eine Gutschrift aus der Archivrechnung erzeugen

Öffnen Sie die Abrechnung unter ‘Abrechnung - Fakturierung/Rechnungsdruck - Abschluss/Verbuchung/Sonderfunktionen' und klicken Sie auf den Button 'Archivrechnung zurückrechnen/holen'. Suchen Sie die entsprechende Rechnung im nachfolgendem Fenster heraus und bestätigen diese. Setzen Sie im nächsten Fenster den Haken bei ‘Gutschriftsposten erzeugen' und bestätigen dies über den Button 'Abrechnungsposten erzeugen'. Wechseln Sie auf die Karteikarte/n 'Zeitraumbezogene Arten' und/oder 'Einzelbeträge' und löschen alle Abrechnungspositionen, bis auf die Zuzahlung (Eigenanteil) heraus. Im Anschluss wählen Sie die Karteikarte 'Rechnungen' und erstellen über den Button 'Rechnung/Rechnungen erstellen' die Rechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungsart der Rechnung angepasst werden muss. Dazu wechseln Sie in die Einzelansicht der Rechnung und stellen nach dem Bearbeiten die 'Rechnungsart' auf 'Rückforderung von Eigenanteilen'.

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