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§301 Zahlungserinnerung

Für eine im Fakturierungsarchiv befindliche Rechnung kann per elektronischem Datenaustausch eine Zahlungserinnerung an den Leistungsträger gesendet werden.


Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: einerseits muss der Leistungsträger des Aufenthaltes eine Krankenkasse sein. Des Weiteren muss die betreffende Rechnung zuvor mindestens einmal per elektronischem Datenaustausch nach §301 versendet worden sein.

Suchen Sie unter ‘Abrechnung - Archiv Fakturierung’ die entsprechende Rechnung. Hierfür kann die Datums- und Namenssuche herangezogen werden. Klicken Sie die gefundene Rechnung doppelt an oder markieren Sie diese und klicken auf ‘Drucken’. Klicken Sie anschließend auf das Druckersymbol ‘§-301 Zahlungserinnerung’. Damit wird die Zahlungserinnerung erzeugt.

Ergänzende Informationen finden Sie im Artikel §301 Meldungen erzeugen und §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger.


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