§301 Entlassung durch Verlegung
Wird ein Aufenthalt mit der 'Entlassart '= '6' aus der Einrichtung entlassen, direkt in ein Krankenhaus verlegt und der Leistungsträger ist eine Krankenkasse, ist diese wie folgt per Datenaustausch nach §301 (Entlassungsmitteilung) zu informieren.
Vorausgehende Informationen finden Sie unter §301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger, §301 Konfiguration der Leistungsträgerund §301 Meldungen erzeugen.
Die Krankenkasse muss als Leistungsträger unter 'Adressen - Leistungsträger' angelegt und für den elektronischen Datenaustausch nach §301 konfiguriert worden sein. Das aufnehmende Krankenhaus kann unter 'Adressen - Ärzte Krankenhäuser' angelegt werden. Achten Sie hierbei darauf, das Institutionskennzeichen ('Betriebsstätten-Nr./IKNr.') einzutragen sowie die 'Funktion für §301' (einweisendes / aufnehmendes Krankenhaus) anzuhaken.
Wird der Aufenthalt unter Verwendung der Entlassart '6' ('verlegt') entlassen und die §301-Meldung 'Entlassung' erzeugt, erfolgt beim Anklicken des Buttons 'Senden' die Aufforderung zur Eingabe des 'IK der aufnehmenden Institution'. Eine manuelle Eingabe ist möglich. Durch das Anklicken des Fragezeichens können Sie aus den unter 'Adressen - Ärzte Krankenhäuser' angelegten Einrichtungen das entsprechende Krankenhaus auswählen und bestätigen. Die Meldung wird erzeugt.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Artikeln §301 Meldungen empfangen und senden und §301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen.